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Rahmenbedingungen

 

Frequenz / Dauer
Eine Therapiestunde findet in der Regel einmal pro Woche oder zweiwöchig statt und dauert 50 Minuten. Die Kurzzeittherapie I umfasst zwölf Sitzungen, die Kurzzeittherapie II umfasst ebenfalls zwölf Sitzungen. Eine sich anschließende Langzeittherapie umfasst 35 Sitzungen. Bei Bedarf kann die Psychotherapie auf maximal 80 Stunden verlängert werden. (Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen).

 

Schweigepflicht

Nach § 203 StGB stehe ich als Psychotherapeut unter Schweigepflicht. Gesprächsinhalte, Daten, sowie allein die Tatsache, dass sie in einer psychotherapeutischen Behandlung sind, unterliegen der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber den Angehörige. Ich nehme diese Verpflichtung sehr ernst, sie ist für mich absolut verbindlich. Gegebenenfalls können Sie mich für einzelne Personen von der Schweigepflicht entbinden. Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn "Gefahr für Leib und Leben" besteht (z. B. bei konkreter Suiziddrohung und konkreter Fremdgefährdung.)

 

Terminausfall

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie bitten mich 48 Stunden vorher zu kontaktieren, damit ich die Möglichkeit habe, anderweitig den Termin zu vergeben. Kommt ein Terminausfall häufiger vor, muß ich Ihnen den Honorausfall in Rechnung stellen.

 

Ethische Grundlagen der Therapie

Die ethischen Grundlagen der Psychotherapie sind mehrfach an verschiedenen Orten (z. B. Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Berufsverband deutscher Psychologen, Bundespsychotherapeutenkammer u. ä.) formuliert worden. Für die Ausübung meines Berufs als Psychotherapeut gelten die ethischen Regeln der bayerischen Psychotherapeutenkammer.

Wesentliche Inhalte der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer sind:

- Sorgfaltspflicht

- Fortbildungsverpflichtung

- Abstinenzgebot

- Schweigepflicht

- Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht