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Kosten


Gesetzliche Krankenkassen
Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich alle psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis über die gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Es entstehen keine Kosten für Sie.
 
 

Private Krankenkassen
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Es besteht jedoch eine breite Varianz an vertraglichen Bestimmungen. Es hängt daher von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Ich würde Sie daher bitten, sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten zu erkundigen. Die Honorarforderungen erstelle ich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
 
 

Beihilfe
Beihilfeberechtigte haben einen Anspruch auf Kostenübernahme der Psychotherapie. Das geschieht in der Regel auch problemlos. Für die Kostenübernahme stellt der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag. In der Regel werden 40 Sitzungen beantragt.
 
 

Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn sie sich Formalitäten sparen wollen, oder ihre Versicherung nicht von der Inanspruchnahme einer Psychotherapie wissen soll. Es kann daher manchmal sinnvoller sein, die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selber zu übernehmen. Die Kosten können individuell verhandelt werden. Eine Orientierung bietet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
 
 

Supervsion
Die Kosten der Supervision richten sich nach Art und Umfang der Supervision und werden individuell ausgehandelt. Sofern Sie in einer Institution arbeiten, kann es sinnvoll sein, sich nach einem Budget für Supervision zu erkundigen. Darüber hinaus bieten einige Ausbildungsinstute für Psychotherapie einen Zuschuss für die Supervision an.
 
 

Beratung
Beratungen werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen. Ich orientiere mich bei der Kostenfestsetzung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).